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Antrag / Anfrage / Rede

Antennensatzung nicht mehr zeitgerecht

Antrag zur Ortsbeiratssitzung Lerchenberg am 3.2.2005

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Antennensatzung aufzuheben oder zumindest für den digitalen Fernsehempfang geeignete Außen-Kleinantennen oder wenigstens eine Digital- oder Parabolantenne je Gebäudereihe zuzulassen.

 

Begründung:

 

Die Satzung über den Anschlusszwang an die Gemeinschaftsantennenanlage und die Unzulässigkeit von Außenantennenanlagen für das Gebiet Mainz-Lerchenberg vom 30.3.1983 verbietet bei Strafandrohung in Teilen des Lerchenbergs die Errichtung von Antennen auf oder an baulichen Anlagen. Zielsetzung des Verbots ist die Vermeidung einer das Ortsbild störenden Häufung von Einzelantennen. Trotz dieses Verbots sind im Laufe der Jahre zahlreiche Antennen errichtet und von der Stadt genehmigt worden, insbesondere Parabolantennen.

 

Die aktuelle Situation seit der Einführung der digital terrestrischen Signalabstrahlung ist gänzlich anders geworden, als zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung. Mit optisch unauffälligen Außen-Kleinantennen ist nunmehr ein qualitativ hochwertiger Fernsehempfang möglich. Wegen der relativ schlechten Empfangslage des Lerchenbergs genügen nicht in jedem Falle Zimmerantennen. Teilweise werden Außenantennen benötigt. Diese Antennen sollten vom Verbot ausgenommen werden.

 

Als Alternative bietet sich an, je Gebäudereihe eine einzige Gitter- oder Parabolantenne zuzulassen, deren Leistung ohne Aufwand über das alte, nicht mehr genutzte und im Eigentum der Hausbesitzer stehende Kabel verteilt werden kann.

 

Hartmut Rencker

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