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Antrag / Anfrage / Rede

Antennensatzung nicht mehr zeitgerecht

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Lerchenberg am 14.6.2007

Die Satzung über den Anschlusszwang an die Gemeinschaftsantennenanlage und die Unzulässigkeit von Außenantennenanlagen für das Gebiet Mainz-Lerchenberg vom 30.3.1983 verbietet bei Strafandrohung in weiten Teilen des Lerchenbergs die Errichtung von Antennen auf oder an baulichen Anlagen. Zielsetzung des Verbots ist die Vermeidung einer das Ortsbild störenden Häufung von Einzelantennen. Trotz dieses Verbots sind im Laufe der Jahre zahlreiche Gitterantennen und vor allem Parabolantennen errichtet worden, besonders in jüngerer Zeit. Dazu kommen noch zahlreiche Mobilfunkanlagen.

 

Die Situation ist seit der Einführung der digital terrestrischen Signalabstrahlung gänzlich anders geworden, als zum Zeitpunkt des Erlasses der Satzung. Mit Zimmerantennen oder optisch unauffälligen Außen-Kleinantennen ist nunmehr oft ein qualitativ hochwertiger Fernsehempfang möglich. Wegen der in einigen Bereichen des Lerchenbergs relativ schlechten Empfangslage werden teilweise Außenantennen benötigt. Diese Antennen sollten vom Verbot ausgenommen werden.

 

Als Alternative bietet sich an, je Gebäudereihe eine einzige Gitter- oder Parabolantenne zuzulassen, deren Leistung ohne Aufwand über das alte, nicht mehr genutzte und im Eigentum der Hausbesitzer stehende Kabel verteilt werden kann. Damit könnten auch die oft verdichtet angebrachten Parabolantennen zurückgedrängt werden.

 

Wegen der zunehmenden Unzufriedenheit mit dem Kabelversorger ewt wird angefragt, wie die Stadt dazu steht, die nicht mehr zeitgemäße und an der Wirklichkeit vorbeigehende Antennensatzung aufzuheben oder zumindest zu modifizieren. Die Antennensatzung sollte nicht der Privilegierung eines monopolistischen Anbieters dienen.

 

Hartmut Rencker

 

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