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Antrag / Anfrage / Rede

Fernwärmelieferant FAVORIT

Antrag zur Orbeiratssitzung Mainz-Lerchenberg am 09.02.2006

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 9.2.2006

 

 

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen,

· ob das einseitig vom Wärmeversorger in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierte Recht, sich zum 30.4.2006 aus der Wärmelieferungspflicht zurückzuziehen zu können, im Umkehrschluss auch für die Abnehmer gilt,

· ob dieses Rückzugsrecht für die Kunden eine Grundlage sein kann, vom Wärmeversorger einen neuen Vertrag nach dem individuellen Wärmebedarf und nach den heutigen Rechtsnormen zu verlangen,

· ob die Handhabung des Wärmeversorgers rechtmäßig ist, trotz Vorlieferung eines großen Teils der Wärme durch KMW / HKM auf Erdgasbasis abzurechnen,

· ob die Stadt eine zeitgerechte Anpassung des Rahmenvertrags mit dem privilegierten Wärmeversorger durchsetzen kann.

 

Begründung:

 

Von der Stadt wurde schon oft eingeräumt, dass die Kosten der Wärmeversorgung auf dem Lerchenberg außerordentlich hoch sind. Neben dem hohen Arbeitspreis sind vor allem die Grundgebühren, die insbesondere im Bereich der Warmwasserversorgung weit über dem Arbeitspreis liegen, zu beanstanden, ebenso die der Berechnung dienenden Anschlusswerte, die nach DIN 4701 von 1959 vermutlich auf minus 50°C ausgelegt sind, also in einer gänzlich unrealistischen Dimension. Jedenfalls ist eine Wärmeabnahme in dieser Größenordung wegen der gedrosselten Durchflussmenge gar nicht möglich, weil eine Wärmedifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf von über 70°C erreicht werden müsste. Dies widerspricht sogar den vom Wärmeversorger definierten Leistungskurven, die zutreffend von einer Wärmedifferenz von ca. 40°C ausgehen.

 

Bei nachträglichen Wärmeschutzmaßnahmen oder Nutzung von Sonnenenergie beharrt der Wärmeversorger auf den 40 Jahre alten Einstufungsparametern und hebelt damit jegliche Umweltschutzinvestitionen wirtschaftlich aus. Der Wärmeversorger beruft sich dabei auf einen Mangel in der AVB FernwärmeV von 1980, die für Altverträge einen ewigen Bestandsschutz garantiert. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu allen heutigen Wertbegriffen und bedarf der Anpassung. Anzumerken ist noch, dass die Fernwärmeverordnung derzeit überarbeitet wird, um Fehlentwicklungen wie auf dem Lerchenberg zu verhindern.

 

Durch eine Fernleitung wird der Lerchenberg nach letztem Informationsstand derzeit mit 35000 MWh Auskoppelwärme aus der Müllverbrennung und der Elektrizitätsgewinnung versorgt. Dies entspricht dem Bedarf des gesamten Wohn-Lerchenbergs. Das Heizwerk ist praktisch nur noch Verteilstation mit Produktion von Ergänzungswärme aus Erdgas. Trotz der Vorlieferung von Abfallwärme, die sonst in den Rhein gepumpt würde, berechnet der Wärmeversorger den genannten Arbeitspreis nach dem kalorischen Wärmeäquivalent von teurem Erdgas.

 

Zumindest im Sommer arbeitet das Heizwerk ausschließlich für das ZDF für dessen ganzjährigen Hochtemperaturbedarf von 140°C, vor allem zur Kälteerzeugung mit der "Kocher-Absorber-Technik" also in einer Leistungshöhe, die der Vorlieferant KMW/HKW Mainz nicht zur Verfügung stellen kann. Nach eigenem Bekunden sieht das ZDF in der hohen Vorlauftemperatur ein Problem. Eine Entscheidung zu möglichen Alternativen hat das ZDF noch nicht getroffen.

 

Hartmut Rencker

 

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