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Antrag / Anfrage / Rede

Heizung ./. Umwelt

Antrag zur Orbeiratssitzung Mainz-Lerchenberg am 31.08.2006

Die Stadtverwaltung wird gebeten, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die im OBR-Antrag vom 8. September 2005 beanstandete heizungs- und umwelttechnische Fehlentwicklung einer Lösung nähergebracht wird.

Insbesondere ist ein Einwirken auf den Gesetzgeber geboten, der durch eine mangelhafte Übergangsregelung in der ABV FernwärmeV von 1980 den ewigen Bestandsschutz von Altverträgen zum Nachteil von Verbrauchern und Umwelt ermöglicht.

 

Begründung:

 

Der Fernwärmeversorger FAVORIT weigert sich unter Hinweis auf die formale Rechtslage, bei vermindertem Bedarf durch Änderung persönlicher Gewohnheiten oder baulicher Maßnahmen (Vollwärmeschutz, Isolierung blanker Rohrleitungen usw.), eine Bedarfsanpassung vorzunehmen. Formal mag das richtig sein und wurde sogar von der Rechtsprechung bestätigt. Es ist aber schlichtweg unseriös, sich auf fast 40 Jahre alte Verträge zu berufen, wenn nach § 32 der ABV-FernwärmeV von 1980 (!) die Laufzeit von neuen Verträgen auf höchstens 10 Jahre begrenzt ist. Der Bestandsschutz von Altverträgen in der Verordnung kann nicht ewig gelten. Auch ist nach § 3 der Verordnung der Kunde berechtigt, Vertragsanpassung zu verlangen, wenn er den Wärmebedarf unter Nutzung regenerativer Energiequellen decken will. Genau dies verweigert aber Favorit und besteht selbst bei völliger Nichtabnahme von Heizleistung auf den vollen Grundgebühren.

 

Rechtslage:

Die "antike" Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz und des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 1984/85 zur Frage der Bedarfsanpassung darf nicht ewig fortwirken. Die Argumentation, die Anlagen seien nach dem ursprünglichen Wärmebedarf dimensioniert und somit Kalkulationsgrundlage, kann nicht auf Dauer greifen. Die Anlagen sind längst abgeschrieben. Trotz des nachträglichen Zubaus von Bürogebäuden und eines ganzen Wohnviertels mussten die Anlagen wegen des insgesamt rückläufigen Wärmebedarfs wohl nie erweitert werden. Vielmehr ist durch die Vorlieferung von Wärme durch KMW/HKM eine völlig andere Kalkulationsgrundlage entstanden. Anstelle einer Wärmeerzeugungsanlage wird jetzt schwerpunktmäßig ein Wärmetauscher betreiben.

 

Durch eine Fernleitung wird der Lerchenberg derzeit mit ca. 35000 MWh Wärmeleistung versorgt. Dies entspricht dem Bedarf des gesamten Wohn-Lerchenbergs. Damit ist das Heizwerk zumindest in den Schwachlastzeiten praktisch nur noch Verteilstation. Das Heizwerk arbeitet zumindest im Sommer ausschließlich für den Hochtemperaturbedarf des ZDF. Auch das ZDF sucht nach technischen Möglichkeiten der Umstellung und hat diese bereits eingeleitet.

 

Sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch das Wirtschaftsministerium RLP haben die Unzuträglichkeiten erkannt und streben eine Novellierung der ABV-FernwärmeV an. Auf die Anlagen wird hingewiesen. Allerdings kommt die Umsetzung des erkannten und zugegebenen Handlungsbedarfs nicht von der Stelle. Hier bedarf es eines politischen Eingreifens.

 

Hartmut Rencker

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