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Antrag / Anfrage / Rede

Mainzer Flugtage auf dem Flugplatz Finthen/Layenhof

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Finthen am 19.09.2006

Im Rahmen der Mainzer Flugtage am Wochenende des 02. und 03.09.2006, wurde der landwirtschaftliche Weg, der von der Layenhöfer Chausee Richtung Süden abzweigt (siehe Anlage) mit dem Gefahrenzeichen 259 „Verbot für Fußgänger“ für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Das Zeichen wurde durch das Zusatzschild „Gefahrenzone“ ergänzt.

 

Bei den bisher durchgeführten Flugtagen war dies nicht der Fall gewesen, im Vorfeld der Veranstaltung war die geplante Sperrung nicht bekannt.

 

Fußgänger und Radfahrer die an diesem Tag vor den Sperrschildern standen, reagierten verunsichert und verärgert, zumal die erstmalige Sperrung des Weges, von dem ein guter Einblick auf den Flugplatz gewährleistet ist, just mit dem Zeitpunkt zusammenfiel, an dem auch erstmals Eintritt für die Veranstaltung erhoben wurde.

 

Die Verwaltung wird deshalb gefragt:

 

1. War diese Maßnahme mit der Stadt abgesprochen , bzw. vielleicht sogar angeordnet?

 

2. Wenn nein:

 

a) Von wem ging die Sperrung auf Basis welcher Grundlagen aus?

 

b) Ist in Bezug auf die vorangegangenen Fragen die Sperrung als legal anzusehen?

 

3. Wenn ja:

 

a) Worin bestand die konkrete Gefahr ?

 

b) Wie kann eine Veranstaltung genehmigt werden, von der eine konkrete Gefahr auf öffentliche Verkehrsflächen ausgeht?

 

c) Wie ist die „Gefahr“ hinsichtlich der Zuschauer zu werten?

 

Ingo Schlösser

 

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