Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Rahmenbedingungen für Solarnutzung

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Mainz-Lerchenberg am 27.4.2007

Die verschiedenen Ortssatzungen sowie die fast 40 Jahre alten Verträge mit dem Heizwerk sind nicht mehr zeitgerecht.

 

So wird die thermische Nutzung von Solarenergie zur Wassererwärmung durch die Heizungssatzung bzw. die Verträge mit dem Heizwerkbetreiber zumindest wirtschaftlich behindert. Der Heizwerkbetreiber weigert sich, bei vermindertem Bedarf die Grundgebühren aus einer Zeit, als es weder Doppelverglasung noch ein Umweltbewusstsein gab, situationsgerecht anzupassen. Er stützt sich auf die in § 32 AVB FernwärmeV vergessene Übergangsregelung für Altfälle. Die sich hieraus ergebende ewige Bindungswirkung wurde bis in jüngste Zeit immer wieder formaljuristisch bestätigt.

 

Ausreichend große Fotovoltaikanlagen lassen sich nicht mit der Gestaltungssatzung vereinbaren. Diese lässt bei wortgetreuer Auslegung keine Veränderung des Dachbildes durch Solar- oder Kollektor-Module zu. Diese Unzuträglichkeit hat Herr Bürgermeister Schüler in seiner Stellungnahme vom 6.6.2005 aufgegriffen mit der Mutmaßung, dass Dächer nur partiell in Anspruch genommen werden und somit eine Verträglichkeit mit der Gestaltungssatzung noch gegeben sei. In einer weiteren Stellungnahme vom 16.8.2005 schlägt Herr Bürgermeister Schüler wegen des doch größeren Flächenbedarfs vor, den Weg einer Ausnahmegenehmigung nach Landesrecht zu versuchen, um die "Dachbild"-Satzung nicht zur Disposition stellen zu müssen.

 

Unabhängig von den formalen Hemmnissen, die es anzupassen gilt, gibt es auch praktische Umsetzungsprobleme. Die in Mainz in der Vermarktung von Solaranlagen / Fotovoltaik federführende RIO-Energie GmbH hält die Dachflächen einzelner Häuser für wirtschaftlich zu klein und empfiehlt die Zusammenfassung mehrerer Häuser. Genau solche Großflächen will Bürgermeister Schüler aber vermeiden.

 

Es wird deshalb angefragt, wie zur Erreichung des Ziels "Solarstadt" geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um die vielfältigen Lerchenberger Hindernisse abzubauen (Gestaltungssatzung, Heizungssatzung, Heizungsverträge, zu kleine Dacheinheiten). Auf den Antrag von ödp/FW zur Stadtratssitzung vom 27.9.2006 wird hingewiesen. Wie ist hier der Sachstand?

 

Hartmut Rencker

 

Zurück