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Antrag / Anfrage / Rede

Widerspruch zwischen "Gestaltungssatzung" und "Heizungssatzung"

Anfrage zur Ortsbeiratssitzung Lerchenberg am 09.06.2005

Nach § 6 der in der OV Lerchenberg ausliegenden "Gestaltungssatzung" sind für geneigte Dächer nur gebrannte Dachziegeln rot oder braun engobiert, mit ausgeprägter vertikaler Rippung sowie die Begrünung von (Flach-?) Dachflächen zugelassen.

 

Abweichend hiervon ist in § 2 der "Heizungssatzung" die Verwendung von Sonnenenergie (zur Raumheizung?) zulässig.

 

Da Solaranlagen zur thermischen oder elektrischen Nutzung von Sonnenenergie sich nicht mit der vorgeschriebenen Dachoptik vereinbaren lassen, bedarf dieser Widerspruch einer Auflösung.

 

Hartmut Rencker

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