Anträge der ÖDP im Ortsbeirat Mainz-Lerchenberg
Leckagen zwischen Trink- und Heizwassernetz
Die Stadt hat eine inhaltliche Stellungnahme zu der als Abdruck beigefügten Anfrage vom 22.6.2006 abgelehnt mit der Begründung, dafür nicht zuständig…
Fernheizung
Die beiden Anträge des Ortsbeirats in den Sitzungen am 8.9.2005 und 31.8.2006 haben immer noch nicht zu einem erkennbaren Ergebnis geführt. Wie ist…
Rahmenbedingungen für Solarnutzung
Die verschiedenen Ortssatzungen sowie die fast 40 Jahre alten Verträge mit dem Heizwerk sind nicht mehr zeitgerecht. So wird die thermische Nutzung…
Abknickende Vorfahrt an der "T- Kreuzung" Hebbelstraße / Büchnerallee verhindert Ausweisung eines Fußgängerüberwegs
Der dominierende Verkehrsfluss an der T-Kreuzung Hebbelstr. / Büchnerallee biegt ab. Dieser Tatsache wird durch eine entsprechende Beschilderung mit…
Antennensatzung nicht mehr zeitgerecht
Die Satzung über den Anschlusszwang an die Gemeinschaftsantennenanlage und die Unzulässigkeit von Außenantennenanlagen für das Gebiet…
Nachrüsten optisch verträglicher Schrägdächer wegen Undichtigkeiten und Wärmeverlusten der Flachdächer
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob im Zusammenhang mit der zwecks Zulassung von Solaranlagen gebotenen…
Rahmenbedingungen für Solarnutzung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zur Erreichung des Ziels "Solarstadt", geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um…
Flugfeld Finthen: Prüfung einer Verlagerungsmöglichkeit Richtung Westen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob im Zusammenhang mit der Übernahme des Layenhofgeländes eine…
Deplatziertes Hinweisschild zum Einkaufszentrum
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, das sehr ungünstig platzierte Hinweisschild am Kreisel der Kreisstraße zum…
Nachfrage zur inhaltlich unbeantworteten Anfrage vom November 2006 zum Thema Müllvolumen
Die Anfrage zur Ortsbeiratssitzung vom 16.11.2006 wurde unvollständig beantwortet. Vor allem gibt es keine Aussage zu dem nachstehenden Vorbringen: …